Steinheil Direktmarketing schützt in jeder Phase die Vertraulichkeit personenbezogener Kundendaten. Die Vorgaben zum Datenschutz sind für uns absolut bindend.
Damit Sie die AGB der Steinheil Direkt-Marketing Druck-Service GmbH einfach und unkompliziert ausdrucken und abspeichern können, stellen wir Sie Ihnen hier als PDF-Download zur Verfügung:
AGB_Steinheil_Direktmarketing.pdf
Aufträge werden ausschließlich auf Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform und gelten erst, wenn diese durch Steinheil Direktmarketing schriftlich bestätigt sind.
Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Die Kosten des Transportes der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme-/Sammelstelle weiter entfernt als der Betrieb des Auftragnehmers, so trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zum Betrieb des Auftragnehmers entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Andernfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt nach einer Frist von 3 Monaten Restmaterialien auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.
Die nachfolgenden Regelungen gelten nur im kaufmännischen Verkehr: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Gerichtsstand, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, ist Ludwigsburg
Wir vermitteln als Makler Adresskollektionen für Werbezwecke. Sofern wir solche Vermittlungsleistungen erbringen, gelten die nachfolgenden Bedingungen:
Verhältnis Steinheil Direktmarketing GmbH– Adresseigentümer – Adressnutzer
Der Adresseigentümer verfügt über Adresslisten, die für Direktwerbeaussendungen interessant sein können. Steinheil Direktmarkting GmbH verfügt als Makler über Kundenkontakte zu Firmen, die derartige Adresslisten zu Werbe-Zwecken „anmieten“. Die Mieter (Adressnutzer) derartiger Adressstämme bekommen die Adresslisten nicht in körperlicher Form. Im Falle einer Anmietung verbleiben die Adressen in der Regel außerhalb des Herrschaftsbereiches des Mieters.
Vertragsabschluss
Der Adressnutzer akzeptiert, dass der Vertrag unmittelbar zwischen Adresseigentümer und ihm zustande kommt. Der Adressnutzer ist auch damit einverstanden, dass der Adresseigentümer ohne Angabe von Gründen den Vertragsabschluss verweigern kann. Nur auf ausdrückliche Nachfrage des Adressnutzers werden wir dem Adressnutzer Name und Adresse des Listeigentümers mitteilen.
Teillieferungen für Testzwecke
Kommt ein Auftrag zustande, erklärt sich der Eigentümer bereit, für Testzwecke auch Teilmengen ab 5.000 Stück zu liefern. Wird zu Testzwecken ein Querschnitt aus der Adressliste verlangt, so hat der Eigentümer darauf zu achten, dass dieser Querschnitt repräsentativ für die Gesamtliste ist. Mit der Genehmigung zum Test erklärt sich der Eigentümer einverstanden, seine Adressen auch für ein gleiches Hauptmailing zur Verfügung zu stellen.
Retouren
Als Makler von Adresskollektionen übernimmt die Steinheil Direktmarketing GmbH keine durch Retouren entstandenen Kosten.Rücktrittsrecht des Nutzers
Der Adresseigentümer erklärt sich einverstanden, dass der Adressmieter dann vom Vertrag zurücktreten kann, wenn nach Vertragsabschluss, aber vor Aussendung der entsprechenden Adressen Verhältnisse beim Mieter eintreten, die die Verwendung der Adressen durch ihn als unzumutbar erscheinen lassen. Zum Beispiel dadurch, dass die Adressen infolge der eingetretenen Umstände dem Mieter keinen Nutzen mehr bringen können. In diesem Falle der jeweils vom Adressnutzer einzeln belegt werden muss, hat der Vermieter nur Anspruch auf Ersatz der bei ihm entstandenen technischen Kosten. Die Provision des Maklers wird in diesem Falle nicht fällig.
Beauftragt der Mieter ein drittes Unternehmen mit der Weiterverarbeitung der Adressen, so hat er dieses auf die Einhaltung der BDSG hin zu verpflichten. Für jeden Fall des Missbrauchs trägt der Mieter die volle Haftung.
Eigentumserwerb der Adressen durch den Nutzer
Anschriften von Personen, die auf die Werbung des Mieters bestellen oder Angebote anfordern, gehen in dessen Eigentum über. Dies gilt jedoch ausdrücklich nicht für Anschriften von Teilnehmern an Gewinnspielen, Preisausschreiben oder ähnlichen Veranstaltungen. Soweit nicht eine ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers vorliegt, darf in der Werbung des Mieters kein Hinweis auf die Herkunft des Adressmaterials enthalten sein.
Haftung von Steinheil Direktmarketing GmbH
Wir haften als Makler nicht für mit Mängeln behafteten Adressen und Telefonnummern. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der vom Eigentümer gemachten Angaben und Zusicherungen. Evtl. Regressansprüche sind vom Adressmieter unmittelbar gegenüber dem Adresseigentümer geltend zu machen. Ausdrücklich erkennen die Adressnutzer und Adresseigentümer diese Regelung an und verpflichten sich im direkten Verhältnis evtl. Schadenersatzansprüche zu regulieren.
Das Konfektionieren und die Auslieferung von Werbeaussendungen erfolgt durch uns in branchenüblicher Weise.
Anfallende Portokosten werden von uns als Portopauschale angefordert und müssen spätestens drei Tage vor dem Postaufliefertermin auf einem unserer Konten unwiderruflich gutgeschrieben sein. Vor Zahlungseingang sind wir zur Postauflieferung nicht verpflichtet. Effektiv anfallende Gebühren ggf. auch Nachforderungen der Post wegen Gewichtsüberschreitung, werden nach Auftragsbeendigung in einer Portoabrechnung mit der mit der angeforderten Portopauschale verrechnet.
Vom Kunden zu beschaffende Materialien (z. B. Drucksachen) sind uns in einwandfreiem Zustand frei Haus anzuliefern. Angelieferte Materialien werden bei uns weder einer Mengen- noch einer Qualitätskontrolle unterzogen. Zum Ausgleich von Auftragsdifferenzen und Rückverlusten, z. B. beim Postfertigmachen, ist eine Mehrlieferung des zu verarbeitenden Materials von 5 % erforderlich. Der Kunde haftet allein dafür, dass der Inhalt von ihm angelieferter Druckvorlagen oder von ihm beigestellter Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, und keine Rechte Dritter z. B. Urheberrechte verletzt werden. Der Kunde hat uns von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Der Kunde trägt das Risiko der Verarbeitbarkeit des von ihm gestellten Materials. Fehler aufgrund mangelnder Verarbeitbarkeit der gestellten Materialien befreien uns von jeder Haftung. Eventuell notwendige Mehrarbeit aufgrund mangelnder Verarbeitbarkeit beigestellter Materialien berechtigt uns, angemessene Erschwerniszuschläge zu berechnen. Restmaterial von Werbeaussendungen wird von uns nach der Auftragsabwicklung vernichtet, soweit der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt unserer Restmeldung etwas anderes bestimmt. Auf diese Folge werden wir den Kunden bei Bekanntgabe der Restmeldung besonders hinweisen. Die Rücksendung von Restmaterial und auch von Druckvorlagen, Manuskripten, Unterlagen sowie anderer vom Kunden gelieferten Gegenstände erfolgt unfrei. Für schuldhafte Versand- und Kuvertierungsfehler haften wir nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den betreffenden Auftrag ohne Portoanteil. Bei Verlust oder Beschädigung gestellten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Material- oder Herstellungswertes.
Werden Adressdaten nach vereinbarten Merkmalen im Auftrag EDV-mäßig bereinigt, so dürfen die später bei einem Abgleich des geänderten Adressbestandes mit den Originaldaten bekannt werdenden Informationen und Vermutungen nicht für weitere EDV-Verarbeitung verwertet und auch Dritten nicht bekannt gemacht werden. Bei Verstoß gegen die vorbezeichneten Pflichten ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zwanzigfachen Rechnungsbetrages für den jeweiligen Auftrag verpflichtet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt, wobei die zu zahlende Vertragsstrafe auf die Schadenersatzforderung angerechnet wird.
Fehler bei der Datenverarbeitung, bei denen uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen ein Verschulden zur Last fällt, werden von uns, soweit möglich, kostenlos berichtigt. Ist eine Berichtigung nicht möglich, so ist unsere Haftung auch hier bis zu Höhe des Rechnungsbetrages für den Auftrag begrenzt. Die Haftungsbegrenzung entfällt, soweit uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Beanstandungen wegen fehlerhaften Leistungen sind uns nach Kenntnisnahme durch den Kunden unverzüglich mitzuteilen. In jedem Fall ist uns die Möglichkeit einer Nachbesserung einzuräumen. Bei allen weiteren Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit diese in den vorliegenden Bedingungen nicht geregelt sind, haften wir stets nur, soweit wir bzw. unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.
Steinheil Direkmarketing GmbH, Stand 01.07.2007
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