Steinheil Direktmarketing

Professionelles Direktmarketing bei Steinheil

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Steinheil Direktmarketing schützt in jeder Phase die Vertraulichkeit personenbezogener Kundendaten. Die Vorgaben zum Datenschutz sind für uns absolut bindend.

AGB von Steinheil Direktmarketing

Für Ihren Direktmarketing-Erfolg

Steinheil Direktmarketing GmbH
Max-Planck-Str. 7
71254 Ditzingen-Heimerdingen

T: 07152 90895-0
F: 07152 90895-20
M: infosteinheil.com

Steinheil Direktmarketing:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Damit Sie die AGB der Steinheil Direkt-Marketing Druck-Service GmbH einfach und unkompliziert ausdrucken und abspeichern können, stellen wir Sie Ihnen hier als PDF-Download zur Verfügung:

AGB_Steinheil_Direktmarketing.pdf

  • Rahmenbedingungen für sämtliche Leistungen:
    • Geltungsbereich, Vertragsschluss

      Aufträge werden ausschließlich auf Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform und gelten erst, wenn diese durch Steinheil Direktmarketing schriftlich bestätigt sind.

    • Preise
      • Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer und sind damit Nettopreise.
      • Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Verpackung-, Fracht-, Porto-, und Versicherungskosten werden nach Angebot bzw. nach Aufwand extra berechnet.
      • Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
      • Skizzen, Gestaltungsentwürfe, Probe- und Andrucke, Medienmuster, Korrekturabzüge und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.
    • Zahlung
      • Die Zahlung hat durch den Auftraggeber sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen bzw. entsprechend den vereinbarten Zahlungskonditionen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger schriftlicher Vereinbarung.
      • Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung in Höhe von mind. 50% des Auftragswertes oder Vorkasse verlangt werden.
      • Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach Abschnitt VI. 3. nicht nachgekommen ist.
      • Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
      • Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4 %-Punkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
      • Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die bei normalem Verlauf erst später zu erfüllende Restschuld auch sofort fällig zu stellen.
    • Lieferung
      • Hat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person/Dienstleister übergeben worden ist.
      • Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
      • Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
      • Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Geschäftspartners - insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
      • Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
      • Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Die Kosten des Transportes der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme-/Sammelstelle weiter entfernt als der Betrieb des Auftragnehmers, so trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zum Betrieb des Auftragnehmers entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Andernfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.

        Der Auftragnehmer ist berechtigt nach einer Frist von 3 Monaten Restmaterialien auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.

      • Wenn Verzögerungen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Unternehmen oder Personen eintreten oder von ihm bereitzustellende Materialien bei uns nicht termingerecht eingehen, verlängern sich die Liefertermine. Anspruch auf vorrangige Bearbeitung verspäteter Aufträge besteht nicht.
      • Besteht der Kunde trotz der von ihm zu vertretenden Terminverzögerungen auf umgehende Bearbeitung und muss aus Zeitgründen von Qualitätskontrollen abgesehen werden, haften wir nicht für Qualitätsbeanstandungen.
      • Wir sind nicht verpflichtet, uns zur Verfügung gestelltes Werbematerial (z.B. Messeeinladungen) daraufhin zu prüfen, ob dieses zu einem bestimmten Termin dem Empfänger zugestellt sein muss.
      • Wir sind erst dann verpflichtet die Sendung zur Post aufzugeben, wenn der Portokostenvorschuss bei uns eingegangen ist.
    • Eigentumsvorbehalt
      • Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
      • Die nachfolgenden Regelungen gelten nur im kaufmännischen Verkehr: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.

        Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

    • Beanstandungen/Gewährleistungen
      • Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/ anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
      • Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
      • Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Pflicht nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
      • Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
      • Geringfügige Abweichungen vom Muster oder von Vorlagen können nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
      • Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.
      • Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen.
      • Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20%, unter 2.000 kg auf 15%.
    • Haftung/Schadensersatz
      • Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen
      • Dieser Haftungsausschluss gilt nicht
        • bei vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden,
        • bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
        Insoweit haftet er nur auf den nach Art des Produkts für den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
        • im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers,
        • bei arglistig verschwiegenen Mängeln,
        • bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
      • Schadensersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Hat der Auftrag Lohnveredlungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiter zu verarbeitenden Erzeugnisses. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material).
      • Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
    • Versand
      • Der Versand erfolgt stets auch Rechnung und Gefahr des Kunden. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
    • Urheberrecht
      • Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
    • Eigentumsvorbehalt
      • Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Steinheil Direktmarketing
    • Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

      Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

      Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

      Gerichtsstand, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, ist Ludwigsburg

  • Rahmenbedingungen für Adress- & Listbroking-Leistungen
    • Adresslieferungen
      • Soweit der Kunde keine abweichende Anweisung erteilt, erfolgt die Lieferung von Adressdaten per Datenträger oder Datenübertragung.
      • Für jede Adresskollektion erfolgt eine getrennte Preisberechnung. Adresskollektionen bis 1.000 Adressen werden mit jeweiligem Einzelpreis pro Kollektion, Adresskollektionen über 1.000 Adressen mit dem Preis pro Tausend Adressen je Kollektion berechnet. Der Mindestpreis für jeden Auftrag beträgt € 500,00, sofern nicht gesondert angegeben. Ein Mehrpreis ist zu zahlen bei vereinbarter Doppel-, Mehrfach- oder Dauernutzung von Adressen. Für Sonderausführungen z. B. bei Auszügen aus Adresskollektion und bei Verarbeitung von Sonderformaten werden ebenfalls Preiszuschläge berechnet. Bei den Adressgruppen sind die Stückzahlen aufgrund laufender Zu- und Abgänge nicht konstant. Wir liefern stets die letzte bei uns vorliegende Adressenstückzahl. Eine hierdurch bedingte branchenübliche Mehr- oder Minderlieferung hat eine Erhöhung bzw. eine Ermäßigung des Preises gemäß Preisliste zu Folge, es sie denn, dass diese dem Auftraggeber im Einzelfalle unzumutbar ist.
      • Mit Rücksicht auf Eigentümlichkeiten im Adressverlagsgewerbe übernehmen wir keine Gewähr für die postalische und andere Richtigkeit und Vollständigkeit des Adressenmaterials, da es einem ständigen Änderungsprozess unterliegt und bereits die Adressquellen Fehler enthalten können. Weiterhin haften wir auch nicht dafür, dass der Adressat das ist, wofür er sich ausgibt oder wofür er ausgegeben wird. Retouren (Sendungen mit postalischem Unzustellbarkeitsvermerk) sind demzufolge trotz Pflege der Adressen unvermeidbar. Retouren werden nicht vergütet, es sei denn, es wird für einen speziellen Auftrag vereinbart. Eine Haftung für weitergehende Schäden, insbesondere für Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
      • Im Falle sonstiger Beanstandung hat uns der Kunde die gesamte Adresslieferung einschließlich Originalverpackung auf seine Gefahr zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen.
      • Alle gelieferten Adressen mit oder ohne Telefonnummer dürfen vom Kunden nicht häufiger benutzt werden, als vertraglich vereinbart. Ohne ausdrückliche Vereinbarung dürfen die gelieferten Adressen nur einmal für eine adressierte oder telefonische Werbeaktion verwandt werden. Telefonische Werbeaktionen sind nur zulässig, soweit es sich bei den bezogenen Adressen um Adressen mit Telefonnummer handelt. Die Übermittlung einer Adresse mit Telefonnummer bedeutet jedoch nicht, das die betreffende Person mit einer telefonischen Ansprache zu Werbezwecken einverstanden ist. Das Risiko einer eventuellen Abmahnung trägt der Kunde. Die Veräußerung oder Überlassung an Dritte sowie die Nutzung für weitere Werbeaussendungen, sei es durch Vervielfältigung, Übertragung, Abschreiben, Fotokopieren oder durch Übernahme auf Datenträger, ist ebenso wie eine Verbundwerbung unzulässig. Die Beachtung dieser Vereinbarung überprüfen wir dadurch, dass wir in jeder Adresskollektion Kontroll-Adressen und bei den Telefonnummern auch Kontrollnummern führen. Beabsichtigt der Kunde Mehrfachnutzung der Adressen, bedarf es hierzu einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung in der die Häufigkeit und der Zeitraum der Nutzung anzugeben sind. Beabsichtigt der Kunde eine dauerhafte Nutzung ist ein gesonderter Dauermietvertrag abzuschließen. Das dafür zu entrichtende Entgelt liegt in der Regel beim mehrfachen der Einmalnutzung. Im Rahmen des Dauermietverhältnisses ist es dem Kunden gestattet, die Adressen zeitlich unbeschränkt für eigene Werbezwecke beliebig oft zu nutzen. Die Verwendung der Adressen mit oder ohne Telefonnummer darf nur nach den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes erfolgen.
      • Jede einzelne vertragswidrige Benutzung verpflichtet den Kunden zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Entgelts, das für die Gesamtlieferung entrichtet wurde, in welcher auch die vertragswidrig verwandte Anschrift mit oder ohne Telefonnummer enthalten war. Für den Nachweis des Verstoßes genügt die Vorlage einer Kontrolladresse oder Kontrollnummer. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzanspruches bleibt davon unberührt, wobei in diesem Fall die zu zahlende Vertragsstrafe auf die Schadenersatzforderung angerechnet wird.
    • Adressvermittlung

      Wir vermitteln als Makler Adresskollektionen für Werbezwecke. Sofern wir solche Vermittlungsleistungen erbringen, gelten die nachfolgenden Bedingungen:

      • Verhältnis Steinheil Direktmarketing GmbH– Adresseigentümer – Adressnutzer

        Der Adresseigentümer verfügt über Adresslisten, die für Direktwerbeaussendungen interessant sein können. Steinheil Direktmarkting GmbH verfügt als Makler über Kundenkontakte zu Firmen, die derartige Adresslisten zu Werbe-Zwecken „anmieten“. Die Mieter (Adressnutzer) derartiger Adressstämme bekommen die Adresslisten nicht in körperlicher Form. Im Falle einer Anmietung verbleiben die Adressen in der Regel außerhalb des Herrschaftsbereiches des Mieters.

      • Vertragsabschluss

        Der Adressnutzer akzeptiert, dass der Vertrag unmittelbar zwischen Adresseigentümer und ihm zustande kommt. Der Adressnutzer ist auch damit einverstanden, dass der Adresseigentümer ohne Angabe von Gründen den Vertragsabschluss verweigern kann. Nur auf ausdrückliche Nachfrage des Adressnutzers werden wir dem Adressnutzer Name und Adresse des Listeigentümers mitteilen.

      • Teillieferungen für Testzwecke

        Kommt ein Auftrag zustande, erklärt sich der Eigentümer bereit, für Testzwecke auch Teilmengen ab 5.000 Stück zu liefern. Wird zu Testzwecken ein Querschnitt aus der Adressliste verlangt, so hat der Eigentümer darauf zu achten, dass dieser Querschnitt repräsentativ für die Gesamtliste ist. Mit der Genehmigung zum Test erklärt sich der Eigentümer einverstanden, seine Adressen auch für ein gleiches Hauptmailing zur Verfügung zu stellen.

      • Retouren

        Als Makler von Adresskollektionen übernimmt die Steinheil Direktmarketing GmbH keine durch Retouren entstandenen Kosten.

      • Rücktrittsrecht des Nutzers

        Der Adresseigentümer erklärt sich einverstanden, dass der Adressmieter dann vom Vertrag zurücktreten kann, wenn nach Vertragsabschluss, aber vor Aussendung der entsprechenden Adressen Verhältnisse beim Mieter eintreten, die die Verwendung der Adressen durch ihn als unzumutbar erscheinen lassen. Zum Beispiel dadurch, dass die Adressen infolge der eingetretenen Umstände dem Mieter keinen Nutzen mehr bringen können. In diesem Falle der jeweils vom Adressnutzer einzeln belegt werden muss, hat der Vermieter nur Anspruch auf Ersatz der bei ihm entstandenen technischen Kosten. Die Provision des Maklers wird in diesem Falle nicht fällig.

        Beauftragt der Mieter ein drittes Unternehmen mit der Weiterverarbeitung der Adressen, so hat er dieses auf die Einhaltung der BDSG hin zu verpflichten. Für jeden Fall des Missbrauchs trägt der Mieter die volle Haftung.

      • Eigentumserwerb der Adressen durch den Nutzer

        Anschriften von Personen, die auf die Werbung des Mieters bestellen oder Angebote anfordern, gehen in dessen Eigentum über. Dies gilt jedoch ausdrücklich nicht für Anschriften von Teilnehmern an Gewinnspielen, Preisausschreiben oder ähnlichen Veranstaltungen. Soweit nicht eine ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers vorliegt, darf in der Werbung des Mieters kein Hinweis auf die Herkunft des Adressmaterials enthalten sein.

      • Haftung von Steinheil Direktmarketing GmbH

        Wir haften als Makler nicht für mit Mängeln behafteten Adressen und Telefonnummern. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der vom Eigentümer gemachten Angaben und Zusicherungen. Evtl. Regressansprüche sind vom Adressmieter unmittelbar gegenüber dem Adresseigentümer geltend zu machen. Ausdrücklich erkennen die Adressnutzer und Adresseigentümer diese Regelung an und verpflichten sich im direkten Verhältnis evtl. Schadenersatzansprüche zu regulieren.

  • Rahmenbedingungen für das Postfertigmachen von Werbesendungen (Lettershop-Leistungen)

    Das Konfektionieren und die Auslieferung von Werbeaussendungen erfolgt durch uns in branchenüblicher Weise.

    • Porto

      Anfallende Portokosten werden von uns als Portopauschale angefordert und müssen spätestens drei Tage vor dem Postaufliefertermin auf einem unserer Konten unwiderruflich gutgeschrieben sein. Vor Zahlungseingang sind wir zur Postauflieferung nicht verpflichtet. Effektiv anfallende Gebühren ggf. auch Nachforderungen der Post wegen Gewichtsüberschreitung, werden nach Auftragsbeendigung in einer Portoabrechnung mit der mit der angeforderten Portopauschale verrechnet.

    • Werbematerial (gestellt)

      Vom Kunden zu beschaffende Materialien (z. B. Drucksachen) sind uns in einwandfreiem Zustand frei Haus anzuliefern. Angelieferte Materialien werden bei uns weder einer Mengen- noch einer Qualitätskontrolle unterzogen. Zum Ausgleich von Auftragsdifferenzen und Rückverlusten, z. B. beim Postfertigmachen, ist eine Mehrlieferung des zu verarbeitenden Materials von 5 % erforderlich. Der Kunde haftet allein dafür, dass der Inhalt von ihm angelieferter Druckvorlagen oder von ihm beigestellter Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, und keine Rechte Dritter z. B. Urheberrechte verletzt werden. Der Kunde hat uns von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Der Kunde trägt das Risiko der Verarbeitbarkeit des von ihm gestellten Materials. Fehler aufgrund mangelnder Verarbeitbarkeit der gestellten Materialien befreien uns von jeder Haftung. Eventuell notwendige Mehrarbeit aufgrund mangelnder Verarbeitbarkeit beigestellter Materialien berechtigt uns, angemessene Erschwerniszuschläge zu berechnen. Restmaterial von Werbeaussendungen wird von uns nach der Auftragsabwicklung vernichtet, soweit der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt unserer Restmeldung etwas anderes bestimmt. Auf diese Folge werden wir den Kunden bei Bekanntgabe der Restmeldung besonders hinweisen. Die Rücksendung von Restmaterial und auch von Druckvorlagen, Manuskripten, Unterlagen sowie anderer vom Kunden gelieferten Gegenstände erfolgt unfrei. Für schuldhafte Versand- und Kuvertierungsfehler haften wir nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den betreffenden Auftrag ohne Portoanteil. Bei Verlust oder Beschädigung gestellten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Material- oder Herstellungswertes.

    • Datenverarbeitung

      Werden Adressdaten nach vereinbarten Merkmalen im Auftrag EDV-mäßig bereinigt, so dürfen die später bei einem Abgleich des geänderten Adressbestandes mit den Originaldaten bekannt werdenden Informationen und Vermutungen nicht für weitere EDV-Verarbeitung verwertet und auch Dritten nicht bekannt gemacht werden. Bei Verstoß gegen die vorbezeichneten Pflichten ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zwanzigfachen Rechnungsbetrages für den jeweiligen Auftrag verpflichtet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt, wobei die zu zahlende Vertragsstrafe auf die Schadenersatzforderung angerechnet wird.

    • Haftung

      Fehler bei der Datenverarbeitung, bei denen uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen ein Verschulden zur Last fällt, werden von uns, soweit möglich, kostenlos berichtigt. Ist eine Berichtigung nicht möglich, so ist unsere Haftung auch hier bis zu Höhe des Rechnungsbetrages für den Auftrag begrenzt. Die Haftungsbegrenzung entfällt, soweit uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Beanstandungen wegen fehlerhaften Leistungen sind uns nach Kenntnisnahme durch den Kunden unverzüglich mitzuteilen. In jedem Fall ist uns die Möglichkeit einer Nachbesserung einzuräumen. Bei allen weiteren Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit diese in den vorliegenden Bedingungen nicht geregelt sind, haften wir stets nur, soweit wir bzw. unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.

Steinheil Direkmarketing GmbH, Stand 01.07.2007

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